Riester Rente
Wer erhält die Riesterförderung?
Altersversorgung mit der RiesterRente – aber Premium!
   

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INHALT

» Wer kann die Riesterförderung erhalten?
»
Direkt geförderter Personenkreis
» Indirekt geförderter Personenkreis
» Nicht geförderter Personenkreis

 

Wer kann Riester-Förderung erhalten?

RiesterRente

Direkt geförderter Personenkreis:

Die besondere steuerliche Förderung der Riester Rente (staatliche Zulage und ergänzende Steuerersparnis) können insbesondere erhalten:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung vor allem Arbeitnehmer (auch öffentlicher Dienst) und Auszubildende
  • Beamte, Richter und Soldaten (auch Wehr- und Zivildienstleistende)
  • Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit
  • Pflichtversicherte Selbstständige und pflichtversicherte Landwirte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bezieher des Arbeitslosengeld I und II
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijob) unter bestimmten Vorraussetzungen (auch Studenten)

Anmerkung: auch Personen ausländischer Nationalität gehören zum geförderten Personenkreis.
Die Nationalität ist nicht das entscheidende Kriterium für die Förderung.
Die uneingeschränkte Einkommensteuerpflicht und das Einzahlen in die Sozialversicherung in Deutschland
sind Voraussetzung für die Förderberechtigung.

 

RiesterRente

Indirekt geförderter Personenkreis (Zulagenvertrag):

Nicht direkt geförderte Personen können zumindest die staatliche Zulage erhalten.
Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt und hat einen Riestervertrag abgeschlossen,
kann der Partner auch einen Vertrag erhalten, der nur aus Zulagen bedient wird (Huckepackvertrag).

Der indirekt Förderberechtigte muss keine eigenen Beiträge entrichten.
Der Riestervertrag wird ausschließlich aus den Zulagen finanziert.

 

 

ACHTUNG

Wenn Sie nicht zum direkt oder indirekt geförderten Personenkreis zählen, haben Sie dennoch die Möglichkeit einen ungeförderten DWS Riestervertrag mit ebenfalls sehr interessanten Konditionen zu erhalten. In diesem Fall sind bereits nach 12 Jahren Laufzeit und Vollendung des 60. Lebensjahres Ihre eingezahlten Beiträge und 50% der Erträge (z.B. Kursgewinne und Zinsen) steuerfrei. Zusätzlich sind die eingezahlten Beiträge zum Ablauf des Vertrages garantiert. Bitte rufen Sie uns hierzu am besten direkt unter der Beratungshotline 0228 – 65 29 66 an. Wir erläutern Ihnen gerne noch weitere Vorteile (z. B. keine Abgeltungssteuer, nur niedrige Ertragsanteilbesteuerung) dieser Variante.

 

 

 

 

 

 

 


 

RiesterRente

Nicht geförderter Personenkreis:

Ausgenommen sind beispielsweise

  • Selbstständige (nicht pflichtversichert)
  • Pflichtversicherte in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
    (z. B. Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten)
  • Studenten
  • Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.

 


Lesen Sie bitte weiter:

Wie setzt sich die Riesterförderung zusammen?

 

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© 2008 by Wolfgang Krause, Bonn