Riester Rente
Fragen zur Auszahlungsphase
Frequently Asked Questions (FAQ) zur RiesterRente
   

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INHALT FAQ TEIL 3

1. Wie flexibel kann ich den Beginn der Auszahlungsphase gestalten?
2. Wann kann man entscheiden, die Höchststandssicherung wahrzunehmen?
3. Ab wann gilt die Höchststandssicherung?
4. Was kostet die Höchststandssicherung?
5. Wie wird das Geld in der Auszahlungsphase investiert
?
6. Entstehen in der Auszahlungsphase zusätzliche Verwaltungskosten?
7. Was passiert, wenn der Kunde in der Auszahlungsphase stirbt?
8. Wer ist der Rentenversicherer von DWS Investments?
9. Wie hoch ist die Leibrente, die DWS Investments beim Versicherer abschließt? Wie verläuft diese?
10. Verzug ins Ausland
11. Weitere Fragen zu Steuer, Service ...

1. Wie fexibel kann ich den Beginn der Auszahlungsphase gestalten?

Der Beginn der Auszahlungsphase kann zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr gewählt werden. Der Auszahlungszeitpunkt sollte, um die volle staatliche Förderung (Zulagen und ggf. zusätzliche Steuerersparnis) auszuschöpfen, nicht vor dem Beginn der gesetzlichen Rente gewählt werden.

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2. Wann kann ich entscheiden, die Höchststandsicherung wahrzunehmen?

Ab dem 55. Geburtstag und dann jederzeit bis spätestens drei Monate vor Auszahlungsbeginn.

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3. Ab wann gilt die Höchststandsicherung

Sie gilt ab dem nächsten monatlichen Stichtag, nachdem wir die Höchststandssicherung aktiviert haben. Das dann ermittelte Vertragsguthaben ist die neue garantierte Mindestauszahlung zu dem von Ihnen angegebenen Rentendatum.

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4. Was kostet dieHöchststandsicherung

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da es sich lediglich um eine Neuausrichtung des Garantiekonzeptes handelt, das den Vertrag ohnehin schon steuert. Somit entstehen keine Kosten. Der Kunde verzichtet aber zugunsten des Ausschlusses von Verlustrisiken auf Performancepotenzial, da er für den Rest der Vertragslaufzeit konservativer investiert ist.

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5. Wie wird das Geld in der Auszahlungsphase investiert?

Das Geld wird auch weiterhin in einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren investiert sein können. Die DWS wird voraussichtlich die gleiche Fondspalette nutzen wie schon in der Ansparphase. Hierbei können je nach Laufzeit noch immer attraktive Aktienquoten erzielt werden, ohne die garantierte Grundrente zu gefährden.

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6. Entstehen in der Auszahlungsphase zusätzliche Verwaltungskosten?

Nein, im Gegensatz zu Versicherern bleibt die Kostenstruktur auch in dieser Phase unverändert:

  • Depotgebühr
  • Kostenpauschale der Fonds

Gesonderte Verwaltungsgebühren für die Auszahlung – wie viele Wettbewerber das tun – erhebt die DWS nicht.

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7. Was passiert, wenn der Kunde in der Auszahlungsphase stirbt?

Anders als in einer Versichertengemeinschaft hat jeder Kunde Anspruch auf die Auszahlung seiner Leistungen. Eine Verrechnung im Kollektiv wie beim Versicherer findet nicht statt. Aus diesem Grunde wird das Restguthaben des Auzahlungsplans voll (gegebenenfalls abzüglich Förderung) an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Sofern der Ehepartner einen Riestervertrag hat, kann der Übertrag sogar förderungsschädlich erfolgen.
Stirbt der Kunde nach seinem 85. Geburtstag, stellt der Versicherer die Zahlungen ein. Eine Auszahlung eines Restguthabens gibt es nicht, da es sich um ein Versicherungskollektiv handelt.

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8. Wer ist der Rentenversicherer von DWS Investments?

Derzeit ist unser Partner die Zürich Lebensversicherung. Dies kann sich zukünftig ändern.

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9. Wie hoch ist die Leibrente? Wie verläuft diese?

Die garantierte Grundrente, die wir für den Kunden abschließen, ist genauso hoch wie die gleich bleibende Grundrente unseres Auszahlplans (verbleibendes Kapital bei Auszahlungsbeginn geteilt durch die Anzahl der Monate bis zum 85. Geburtstag). Die lebenslange Rente steigt in der Folge noch an, wenn der Versicherer Überschüsse jenseits der Garantieverzinsung erzielt. Die Rente steigt also im Normalfall jedes Jahr möglicherweise ein wenig oder bleibt im schlechtesten Fall gleich.

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10. Verzug ins Ausland

Bei einer Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland und dem damit verbundenen Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht sind die für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge gewährten Steuervorteile (Zulage und Sonderausgabenabzug) zurückzuzahlen.
Der Zulageberechtigte kann jedoch beantragen, dass der Rückzahlungsbetrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase gestundet wird. Diese Stundung wird verlängert, wenn der Zulageberichtigte den Rückzahlungsbetrag mit mindestens 15% der Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag tilgt.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie beabsichtigen im Rentenalter ins Ausland zu ziehen, damit wir Sie in diesem Punkt eingehender kostenlos unter unserer Hotline 0228 – 96 52 143 beraten können.

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11. Weitere Fragen zu Steuer, Service ...

Muss der Kunde in der Auszahlungsphase einen Freistellungsauftrag stellen?
Nein. Da es sich bei den Leistungen aus dem Riestervertrag in der Auszahlungsphase nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern um sogenannte sonstige Einkünfte handelt.

Ist ein reibungsloser Kundenservice durch die DWS gegeben?
DWS Investments ist ein Riesteranbieter der ersten Stunde. Sowohl auf der Datenverarbeitungsseite als auch im Kundenservicecenter haben die DWS seit 2002 Erfahrungen gesammelt und die Arbeitsabläufe auf Riesterprodukte abgestimmt. Die Kompetenz des Kundenservices ist vielfach getestet und prämiert worden.

Wo finde ich den Rechner, der meine individuelle Förderung sowie mein Angebot zur DWS RiesterRente Premium berechnet ?
Diesen finden Sie hier: Beratungsrechner

dwsberater

 

Wie kann ich eine DWS RiesterRente Premium beantragen?
Den PDF Antrag finden Sie  hier (Formularcenter).

Gibt es bei uns einen Bonus für den Abschluss der Riester Rente Premium?
Ja, ab einem Mindesteigenbeitrag von 25,- € monatlich erhalten Sie von uns eine Bonuszahlung in Höhe von 100,- €.

Welche Beiträge werden im Antrag eingetragen?
Im Antragsformular wird nur der Eigenbeitrag eingetragen, die Zulagen müssen nicht eingetragen werden, da diese durch den Zulagenantrag automatisch in den Vertrag gebucht werden.

Was muss ich bei der Antragstellung noch beachten ?
Hier: (Formularcenter)

Kann die Zulage des Ehepartners meinem Vertrag zuordnet werden.
Nein

Wenn ein Kunde den Anbieter wechseln möchte, wie funktioniert das?

  1. Ein neuer Vertrag muss abgeschlossen werden
  2. Der Kunde ermächtigt den neuen Anbieter mit einem kurzen Schreiben, das Guthaben aus dem alten Vertrag abzurufen Musterbrief
  3. Der neue Anbieter ruft das alte Guthaben beim alten Anbieter ab
  4. Nach Abzug der bei ihm gültigen Gebühren und nach Ablauf der Kündigungsfrist überweist der alte Anbieter das Guthaben an den neuen Anbieter

 

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© 2008 by Wolfgang Krause, Bonn