Riester Rente

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Begriffserläuterung rund um das Thema RiesterRente Premium

 

   

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Eigenbeitrag
Summe aller von Ihnen selbst eingebrachten Beiträge in Ihren DWS Riester Rente Premium Vertrag.

Grundzulage
Jede rentenversicherungspflichtige Person hat bei einem Riestervertrag Anspruch auf eine Grundzulage. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten steht die Grundzulage jedem gesondert zu, wenn beide Ehepartner eigenständige Riesterverträge abgeschlossen haben. Dies gilt auch, wenn nur ein Ehepartner steuer- und sozialversicherungspflichtige Einnahmen erzielt.
Die maximale Grundzulage beträgt pro Person und Jahr : 154,- €.

Kinderzulage
Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, haben Sie bei einem Riestervertrag neben Ihrer Grundzulage zusätzlich Anspruch auf eine Kinderzulage.
Die Kinderzulage beträgt pro Jahr und Kind: 185,- €. Für ab 2008 neugeborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300,- €.

Gesamtsparleistung
Summe aus Grundzulage, Kinderzulage und Eigenbeitrag.

Steuerersparnis
Die freiwilligen Beiträge können im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die jeweils auf den Vertrag gezahlten Zulagen sind bereits in diesen Beträgen enthalten. Der Sonderausgabenabzug wird gewährt, wenn er für den Berechtigten aufgrund seiner individuellen Einkommenssituation zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führt. Ist dies der Fall, erhält der Begünstigte die über die bereits gewährten Zulagen hinausgehende Steuerersparnis automatisch im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.
Steuerlich geförderte Höchstgrenze: 2100,-€ pro Jahr.

Gesamtförderung
Summe aus Grund- und Kinderzulage sowie Steuerersparnis.

Förderquote (in Prozent)
Die Förderquote bezeichnet den Anteil der Gesamtförderung (Zulagen und Steuerersparnis) an der Gesamtsparleistung.

Beispiel

Gesamtsparbeitrag: 1640,-€ (pro Jahr)

Gesamtförderung: 154,-€ (Grundzulage) + 185,-€ (Kinderzulage) + 334,09 € (Steuerersparnis)

> Somit beträgt Ihr Nettoaufwand bei einer Gesamtsparleistung von 1640,-€ lediglich 966,91€.

Förderquote: ca. 41 %, d.h. 41 % der gesamten Beiträge, die in Ihren Riestervertrag fließen, werden vom Staat getragen.

 

Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag beträgt: 4% (maximal jedoch 2.100,-€ pro Jahr)
Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung des Vorjahres.

Mindesteigenbeitrag
Um in den vollen Genuss der staatlichen Zulagen zu kommen, muss in jedem Fall ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden.

Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Mindestbeitrag und den Zulagen (Beispiel: Vorjahresbruttoeinkommen: 41.000€; 4% des Bruttojahreseinkommens ergeben einen Gesamtsparbeitrag von 1640€ abzüglich der Grundzulage (154,-€) und der Kinderzulage (185,-€) ergeben einen Mindesteigenbeitrag von 1301,-€). Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag nicht vollständig leisten, dann wird die Zulage nach dem Verhältnis der von Ihnen geleisteten Eigenbeiträge in dem Altersvorsorgevertrag zum Mindesteigenbeitrag gekürzt. Wenn Sie z.B. nur 60% des Mindesteigenbeitrages geleistet haben, so erhalten Sie 60% der vollen Zulage.
Riester

 

 
   

© 2008 by Wolfgang Krause, Bonn