Staatliche Zulagen und Steuerersparnis
Die Riester Rente wurde mit der Rentenreform 2001 beschlossen. Sie ermöglicht ab dem Jahr 2002 den Aufbau einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.
Der Staat fördert die Riester Rente auf zwei Wegen:
Erstens durch finanzielle Zuschüsse (die Riester Zulagen) und zweitens durch eine besondere Steuerersparnis (zusätzlicher Sonderausgabenabzug).
Jeder Sparer eines Riestervertrages, der einen Teil seines Einkommens in den Aufbau einer privaten Altersvorsorge investiert, erhält vom Staat die Riester-Zulage. Die Höhe der Zulage ist abhängig von der Höhe der Eigenbeiträge des Sparers .
Grundsatz: Wer den vollen Mindesteigenbeitrag erbringt, erhält auch die volle Riester-Zulage. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt bei 4% des Vorjahreseinkommens (maximal 2.100,- €) abzüglich der staatlichen Zulage. Wer den Mindesteigenbeitrag nur anteilig erbringt, erhält auch nur anteilig die Riester-Zulage.
Zulagenübersicht
Bei den Zulagen wird zwischen Grundzulage und Kinderzulage unterschieden.
Die Grundzulage erhält jeder Riester Sparer. Die Kinderzulage wird pro Kind gezahlt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Mindesteigenbeitrag |
Grundzulage |
Kinderzulage |
Höchstbeitrag |
Sonderzulage
für berufseinsteiger |
4%
des Vorjahres-
einkommens |
154,-€ |
185,-€
für Neugeborene ab
01.01.2008 beträgt die
Zulage sogar 300,-€ |
2.100,-€ |
200,-€
sonderzulage für berufseinsteiger die das 25. lebensjahr
noch nicht vollendet haben. |
Anmerkungen:
a.) Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren sind, wurde die Kinderzulage sogar von 185,- € auf 300,- € jährlich erhöht. Die Kinderzulage wird nur für einen der beiden Elternteile gewährt. Das Ehepaar kann wählen ob die Kinderzulage der Ehefrau oder dem Ehemann zugerechnet werden soll. Sollte die Familie nicht zusammen leben, erhält derjenige Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält.
b.) Bei Ehepaaren erhalten beide Partner jeweils die Grundzulage wenn sie beide einen eigenen Riestervertrag abgeschlossen haben.
Steuerersparnis
Die Riester Förderung beinhaltet nicht nur die staatliche Zulage sondern auch steuerliche Vorteile. So können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung bis zu 2100,-€ als zusätzliche Altersversorgungsaufwendungen geltend gemacht werden.

Wie ermittle ich meinen tatsächlichen finanziellen Aufwand?
Sparleistung für meinen Riestervertrag |
abzügl. Gesamtzulage (Grund- und ggf. Kinderzulage) |
= Eigenbeitrag für meinen Riestervertrag |
abzügl. zusätzliche Steuerersparnis (Das Finanzamt prüft ob zusätzlich eine Steuerersparnis gewährt wird) |
= Mein effektiver Aufwand nach Steuern und Zulagen |
Sonderfall Zulagenvertrag
(indirekt geförderter Personenkreis)
Nicht direkt geförderte Personen können zumindest die staatliche Grundzulage erhalten. Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt und hat einen Riestervertrag abgeschlossen, kann der Partner auch einen Vertrag erhalten, der nur aus Zulagen bedient wird. Der indirekt Förderberechtigte muss keine eigenen Beiträge entrichten. Der Riestervertrag wird ausschließlich aus den Zulagen finanziert.
Beispiele für die indirekte Förderungsberechtigung:
- Ehemann: rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (direkt gefördert)
Ehefrau: Hausfrau mit eigenem Zulagen Riester-Vertrag (indirekt gefördert)
- Ehefrau: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin (direkt gefördert)
Ehemann: Selbstständiger oder Freiberufler mit eigenem Zulagen Riester-Vertrag
(indirekt gefördert).
Lesen Sie bitte weiter:
Musterberechnung zur RiesterRente